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Bekanntmachung: Antibiotikaminimierung in der Geflügelhaltung

Angesichts der für Tiere und Menschen gesundheitlich problematischen Entwicklung der Wirksamkeit von Antibiotika (Resistenz-Problematik), ist es auch für ein effizientes Vorankommen im Tierschutz sinnvoll, Wege zur Minimierung des Einsatzes antibakteriell wirksamer Arzneimittel durch verschiedene Maßnahmen in der Geflügelhaltung aufzuzeigen.

Grafik - Quelle © BLE
Grafik - Quelle © BLE

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beabsichtigt im Rahmen der Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz Projekte im Bereich Wissen-Dialog-Praxis zum Thema „Antibiotikaminimierung in der Geflügelhaltung“ zu fördern.

Modell- und Demonstrationsvorhaben schließen die Lücke zwischen Wissenschaft und Praxis. Im Mittelpunkt steht dabei die Erprobung neuer, bisher nicht standardmäßig in der Praxis angewendeter Verfahren, Produkte oder Techniken. Modell- und Demonstrationsvorhaben sollen somit dazu beitragen, einen besseren und schnelleren Transfer von neuen Forschungsergebnissen in die landwirtschaftliche Praxis zu erzielen.

Bekanntmachung Nr. 09/20/32 vom 7. Oktober 2020

Aufgabenbeschreibung

Übergeordnetes Ziel der Förderung ist es, das Auftreten behandlungsbedürftiger bakterieller Infektionserkrankungen in geflügelhaltenden Betrieben zu minimieren. Dadurch wird die Grundvoraussetzung für die Minimierung des Einsatzes von antibakteriell wirksamen Arzneimitteln geschaffen.

In den geförderten Vorhaben sollen Praxisbetriebe eingebunden werden, welche bereits erfolgreich durch innovative Maßnahmen, optimiertes Management oder Haltungsbedingungen und/oder weitere geeignete Maßnahmen die Tiergesundheit ihrer Bestände nachhaltig verbessert und somit den Einsatz antibakteriell wirksamer Arzneimittel erfolgreich minimiert haben. Dieses Praxiswissen wird gebündelt und durch die potenziellen Projektnehmer („Wissensmittler“) für andere geflügelhaltende Betriebe aufbereitet.

Zudem sind weitere/neue praktische Erfahrungen zu generieren, um das Auftreten behandlungsbedürftiger bakterieller Infektionserkrankungen in geflügelhaltenden Betrieben zu minimieren. Neben Maßnahmen in den Bereichen „Haltung“ und „Management“ sollten auch die Aspekte „Tiergenetik“ sowie mögliche alternative Prophylaxe- und Therapiemaßnahmen berücksichtigt bzw. optimiert werden. Die umgesetzten Maßnahmen werden unter Praxisbedingungen evaluiert und Erkenntnisse für andere geflügelhaltende Betriebe bereitgestellt.

Durch neuartige Formen des Wissenstransfers sollen das Wissen und die Erfahrungen für ein breites Fachpublikum aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden. Dies kann unter anderem in Form von Veranstaltungen, Studienreisen oder Exkursionen für Landwirte und Berater erfolgen, die sich durch die Besichtigung und Demonstrationen vor Ort Fachwissen aneignen und Erkenntnisse mit Fachkollegen austauschen können und/oder in Form von praxisgerechten Handlungsanweisungen. Der Wissenstransfer selbst und besonders dessen nachhaltige Wirkung ist zu evaluieren.

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sucht daher im Auftrag des BMEL Projektnehmer mit Ideen/Konzepten, um bezüglich des oben genannten Themas mögliche, gegebenenfalls neuartige Maßnahmen und Ansätze (auch in Kombination) zu identifizieren, den aktuellen Wissensstand basierend auf wissenschaftlichen Studien und Praxiserfahrungen aufzubereiten sowie praxistaugliche Vorgehensweisen aufzuzeigen und zu demonstrieren. Die Projektnehmer übernehmen als Wissensmittler im Rahmen von durch Bundesmittel geförderten Projekten den Wissenstransfer und die Vernetzung von Landwirten zum oben genannten Themenbereich.

Das Einreichen von Projektskizzen ist bis Freitag, den 29. Januar 2021 möglich.

Zuwendungsempfänger/Projektnehmer

Gefördert werden unabhängig von der gewählten Rechtsform Anbieter des Wissenstransfers und der Informationsmaßnahmen als „Wissensmittler“. Zuwendungsempfänger kann eine natürliche oder eine juristische Person sein, die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Zuwendungsempfänger muss entsprechende Erfahrung bei der Durchführung vergleichbarer Maßnahmen nachweisen.

Forschungseinrichtungen oder Einrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bewilligt werden.

Bekanntmachung Nr. 09/20/32

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