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Der Tierschutz bei der Masthühnerhaltung, insbesondere die Besatzdichten und geringe Beschäftigungsmöglichkeiten der Tiere steht in der Kritik. Um die Landwirte bei der Verbesserung der Haltung von Masthähnchen zu unterstützen, ist ein Wissenstransfer von Erkenntnissen und Erfahrungen erforderlich.
Masthühner werden gemischtgeschlechtlich und vorwiegend in der Bodenhaltung aufgezogen und gemästet. Die Tiere erreichen ihr Mastendgewicht von ca. 1,5 kg bereits nach 32-38 Tagen noch vor Eintritt der Geschlechtsreife. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung regelt spezialrechtliche Mindestanforderungen an das Halten von Masthühnern, unter anderem Anforderungen an die Sachkunde der Halter oder an die Besatzdichten.