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Ferkelkastration Ferkelkastration

Praxisanwendungen der chirurgischen Ferkelkastration unter Betäubung und postoperativer Schmerzausschaltung

Laufzeit: 01.06.2018-30.06.2020

Durch die Produktion von Pheromonen kann es im Fleisch von Ebern zu Geruchs- und Geschmacksabweichungen kommen. Da dies von deutschen Verbraucherinnen und Verbrauchern abgelehnt wird, wurden bisher zur Qualitätssicherung männliche Ferkel kastriert.

Die Kastration war bisher laut Tierschutzgesetz § 21 Absatz 1 Satz 1 bis zum einschließlich siebten Lebenstag ohne Betäubung erlaubt. Jedoch ist das ausgeprägte Schmerzempfinden neugeborener Tiere erwiesen, weshalb die betäubungslose Ferkelkastration sehr umstritten ist.

Mit der Änderung des Tierschutzgesetzes vom 4. Juli 2013 wurde die Kastration von unter acht Tage alten Ferkeln neu geregelt und die betäubungslose Ferkelkastration ab dem 1. Januar 2019 verboten. Ab diesem Zeitpunkt musste bei der chirurgischen Ferkelkastration eine wirksame Schmerzausschaltung sichergestellt werden. Am 14. Dezember 2018 bewilligte der Bundesrat allerdings den am 29. November getroffenen Bundestagsbeschluss zur Fristverlängerung um ein Jahr bis zum 31.12.2020. Dem Landwirt bieten sich neben der (Jung-) Ebermast und der Immmunokastration (FLI-Stellungnahme Immunokastration) daher nun zwei Wege der chirurgischen Kastration unter Betäubung:

  • Chirurgische Kastration unter Inhalationsnarkose (Isofluran)
  • Chirurgische Kastration unter Injektionsnarkose (Ketamin/Azaperon)

Die Alternativen der chirurgischen Ferkelkastration unter Narkose wurden im Rahmen der MuD Tierschutz in zwei Verbundprojekten bis Mitte 2020 evaluiert.

Ziel der Förderung war es, praktische Erfahrungen mit der chirurgischen Ferkelkastration unter Betäubung und postoperativer Schmerzausschaltung in ferkelerzeugenden Betrieben zu generieren und deren Anwendung unter Praxisbedingungen zu evaluieren. Dabei sollten der Tierschutz, die Wirtschaftlichkeit sowie die Arbeitssicherheit berücksichtigt, optimiert und praxisgerechte Handlungsanweisungen für die Planung und Durchführung formuliert werden.

  • Praxiserprobung der chirurgischen Kastration von Ferkeln unter Betäubung mittels Procain, Isofluran und Ketamin/Azaperon sowie postoperativer Schmerzausschaltung

    Im Verbundprojekt „Praxiserprobung der chirurgischen Kastration von Ferkeln unter Betäubung mittels Procain, Isofluran und Ketamin/Azaperon sowie postoperativer Schmerzausschaltung (PraxiKaPIK/A)“ bestehend aus den Projektpartnern Landwirtschaftskammer (LWK) Nordrhein Westfalen, der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn sowie dem Johann-Heinrich-von-Thünen-Institut, wurden auf sechs konventionell wirtschaftenden Betrieben drei Methoden der chirurgischen Ferkelkastration (chirurgische Kastration unter a) Inhalationsnarkose [Isofluran], b) Injektionsnarkose [Ketamin/Azaperon] und c) lokaler Anästhesie [Procain]) bewertet. Außerdem wurden Schulungskonzepte und -materialien für Landwirte erstellt, mit deren Hilfe sie das richtige Handling und den Umgang mit Ferkeln und Narkosegas bei der Kastration unter Isofluran erlernen können.

  • Praxisgerechte Ferkelkastration unter Betäubung und postoperativer Schmerzausschaltung in der ökologischen Ferkelerzeugung

    Im zweiten Verbundprojekt „Praxisgerechte Ferkelkastration unter Betäubung und postoperativer Schmerzausschaltung in der ökologischen Ferkelerzeugung“ bestehend aus den Projektpartnern Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau und der Justus-Liebig-Universität Gießen wurden auf insgesamt acht ökologisch wirtschaftenden Betrieben zwei Verfahren der chirurgischen Ferkelkastration (unter Injektionsnarkose [Ketamin/Azaperon] sowie Inhalationsnarkose [Isofluran]) evaluiert.


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung Nr. 07/18/31 vom 13.07.2018.

weitere Ergebnisse und Materialien finden Sie hier.

Kontakt

Frau Sabine Heckmann

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH)
Schanzenfeldstr. 8
35578 Wetzlar

E-Mail: sabine.heckmann(at)llh.hessen(dot)de